Der Nymphenburger Schlosspark gehört zu einem „Natura 2000-Gebiet“. Hier wird die Natur besonders geschützt, und zwar als Ergebnis eines Abkommens mit der Europäischen Union.

Das europäische Biotopverbundsystem Natura 2000 zielt darauf ab, für die Naturräume charakteristische Lebensraumtypen und Arten durch eine gezielte Beplanung langfristig zu erhalten. Im 183 ha großen FFH-Gebiet 7834-301 gilt ein „Verschlechterungsverbot“. Der Zustand der Flächen darf also nicht „verschlechtert“ werden. Bewirtschaftung und Pflege dürfen stattfinden.

Im Kern gibt es diesen Schutz mit der „Vogel-Schutz-Richtlinie“ und der „Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie“ schon seit 25 Jahren – aber niemand weiß davon.  Dabei gilt dies auch mitten im Schloßpark Nymphenburg.