Die Schlosspark-Freunde-Nymphenburg e.V. sprechen sich auf der Basis ihrer Satzung gegen eine Kulisse von Gebäuden oder Hochhäusern aus, die den umfassenden und einzigartigen Wert des Schlosses und des Schlossparks Nymphenburg beeinträchtigen könnte. Das Gesamtkunstwerk Nymphenburg unterliegt dem Denkmalschutz und der Gartendenkmalpflege. Dieses europa- und weltweit bekannte hochwertige Kulturensemble muss auch bei den Planungen rund um die ehemalige Paketposthalle PPH hinsichtlich aller möglicher Einflüsse und Auswirkungen auf Schloss und Park berücksichtigt werden. Die Baukörper dürfen keine Beeinflussung des Ensembles Nymphenburg darstellen und daher nach aktuellen Modellen nicht über 55 Meter hoch sein. Sie sollten nach den Grundsätzen der Stimmigkeit und Ästhetik, der Nachhaltigkeit und Sozialverträglichkeit und der Verhältnismäßigkeit von Ökonomie und Ökologie geplant werden. Hier finden Sie unsere Stellungnahme: PPH Stellungnahme 210512